Allianz-Regel
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Allianz-Regel
a) Kriegerische Handlungen
1) Angriffe und Spionage auf Allianzen sind Grundsätzlich untersagt. Ein Verstoß wird mit sofortigem Ausschluss aus der Allianz geahndet. Die Mitglieder haben jedoch das Recht Ausnahmen von diesem Verbot zu beantragen. Hierzu wird von dem beantragenden Mitglied ein Tread im Forumsbereich "Kriegsplanung und Eroberungen" eröffnet, in dem alle nötigen Informationen über die betreffende Allianz aufzuführen sind. Die Freigabe oder Ablehnung erfolgt von Seiten eines Verwalters, jedoch frühestens 24 Stunden nach Antragstellung. In dieser Zeit können andere Mitglieder Eingaben machen, die in den Entscheidungsprozess einzubinden sind. Bei unklarer Lage ist für den Fall eine Abstimmung anzusetzen.
2) Angriffe auf Einzelspieler sind Grundsätzlich freigestellt. Hierbei stehen die Mitglieder in Eigenverantwortung über ihre eigene Lage und Möglichkeiten. Der Angreifende ist verpflichtet vor dem Start jedes Angriffes den Status des Angegriffenen zu prüfen ( z.B. zwischenzeitlicher Allianzeintritt).
3) Kriegserklärungen oder deren Annahme müssen von Seiten der Verwaltung den Mitgliedern zur Abstimmung vorgestellt werden.
4) Bei kriegerischen Aktionen steht dem Aussenminister ein ausserordentliches Vetorecht zu.
Dies beinhalten die Aufhebung von Angriffserlaubnissen auf andere Allianzen sowie Einzelspielern. Einer diesbezüglichen Weisung des Aussenministers ist auf jeden Fall zunächst Folge zu leisten.
5) Im Falle einer Nichterreichbarkeit des Aussenministers oder
Allianzgründers können Wingverwaltungen im Notfall das ausserordentliche
Vetorecht des Aussenministers für sich beanspruchen. Den dabei ergehenden
Weisungen der Wingverwaltungen ist (auch in der Hauptallianz)
unbedingte Folge zu leisten, bis der Sachverhalt durch den
Aussenminister geklärt werden kann.
b) Forum
1) Jedes Mitglied ist angehalten sich im externen Forum anzumelden und min. 1 mal die Woche reinzuschauen. Wer das, z.B. auf Grund von Krankheit oder Urlaub, nicht kann, sollte sich dort für den entsprechenden Zeitraum entschuldigen.
Falls dies nicht erfolgt, gibt es nach einer Woche eine Verwarnung. Nach 2 Wochen unentschuldigter Inaktivität wird derjenige aus der Allianz geworfen!
2) Beleidigungen anderer Mitglieder sind zu unterlassen. Gegebenenfalls wird der entsprechende Beitrag gelöscht und das postende Mitglied verwarnt. Mehrfache, grobe Verstöße gegen den guten Ton können zum Ausschluss aus der Allianz führen.
3) Im Falle eines Angriffes auf ein Mitglied oder bei Abstimmungen über Kriege werden die Mitglieder per Rundschreiben informiert. Davon abgesehen besteht für die Verwaltung keinerlei Verpflichtung die einzelnen Mitglieder über die Vorgänge im Forum zu informieren. Mitgliedern steht es indem frei bei für sie wichtigen Angelegenheiten dies zu übernehmen.
c ) Bündnisse/NAP/Neuaufnahmen
1) Bündnisse und NAP unterliegen der Zuständigkeit des Aussenministers in Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Das Eingehen / Auflösen ist im Forum zur Diskussion den Mitgliedern vorzulegen, und zwar mindestens 48 Stunden vor der Annahme/Auflösung.
Die Mitglieder sind hierbei aufgefordert ihre Zustimmung / Ablehnungsgründe
anzugeben. Bei unklarer Lage ist der Weg über eine Abstimmung einzuschlagen.
2) Die Aufnahme neuer Mitglieder obliegt der (Wing-) Verwaltung / dem Aussenminister.
Soweit Mitglieder einzelne Spieler zu benennen wissen, die sie keinesfalls in der Allianz sehen möchten sind deren Nicknamen sowie eine kurze Begründung dem Aussenminister bekannt zu geben.
d) Mitgliederrechte
1) Jedes Mitglied hat das Recht gegen Einzelentscheidungen ein Veto einzulegen. Hierzu ist von dem Mitglied sein Anliegen im Forum vorzubringen. Die Verwaltung ist angehalten den Sachverhalt zu prüfen, und gegebenenfalls der Allianz zur Abstimmung vorzulegen.
2) Jedes Mitglied hat das Recht Auskünfte über Entscheidungen der Verwaltung einzufordern, soweit diese nicht im Forum nachvollzogen werden können. Dieses Recht kann innerhalb des Forums, sowie auch per IGM eingefordert werden.
3) Jedes Mitglied hat das Recht sein Spiel nach eigenem Gusto zu gestalten, soweit es nicht einer Allianzregel widerspricht. Dies gilt für Aufbau, Truppen/Flottenbelange ebenso wie bei Kolonisationen. Soweit es zu Streitigkeiten kommt, sind die Mitglieder angehalten die wie Erwachsene unter sich zu klären. Eine Einmischung von Seiten der Verwaltung ist nicht vorgesehen.
4) Jedes Mitglied hat das Recht für ihn wichtig erscheinende Aufgabenbereiche entsprechende Posten, und / oder deren künftige Inhaber vorzuschlagen. Indem sollte der Vorschlag konkrete Angaben über die geplante Tätigkeit beinhalten.
5) Jedes Mitglied hat das Recht gegen einen oder mehrere Inhaber von gehobenen Posten sein Misstrauen zu äussern und /oder dessen Absetzung anzuraten. Hierzu kann eine Abstimmung verlangt werden. Die Mitglieder sind aufgefordert hierbei so Objektiv wie möglich die Begründung des Antrags abzuwägen. Der betroffene Amtsinhaber sollte sich den Anwürfen stellen, gegebenenfalls seinen Rücktritt in Erwägung ziehen, wenn so Schaden für die Allianz abgewendet werden kann.
e) Verwarnungen / Auschluss von Mitgliedern
1) Grundsätzlich besteht keinerlei Verpflichtung sich über seine (Frei-) Zeit vor den Mitgliedern eines Onlinespieles zu Rechtfertigen. Trotzdem sind die Mitglieder angehalten bei vorhersehbarer Inaktivität von mehr als einer Woche die Verwaltung in Kenntnis zu setzen. Bei unangekündigter Inaktivität eines Spielers von mehr als 2 Wochen steht es der Verwaltung frei diesen ohne weitere Erklärung aus der Allianz auszuschliessen. Soweit später von dem betroffenen Mitglied die Inaktivität begründet werden kann steht indem einer Wiederaufnahme nichts im Weg.
2) Beleidigungen gegen Allianzmitglieder werden nicht geduldet. Indem hat jeder Mal einen schlechten Tag. Daher werden Beleidigungen zunächst abgemahnt, soweit diese im Forum stehen entsprechend gelöscht. Beleidigungen per IGM sind der Verwaltung zuzuführen.
Bei wiederholten, groben Beleidigungen ist der Ausschluss aus der Allianz möglich. Beleidigungen gegen allianzfremde Spieler oder im CI-Forum können je nach Art ähnlich geahndet werden, soweit diese der Verwaltung zur Kenntnis gelangen. (Kriegs-) Provozierende Äusserungen gegen andere Allianzen oder deren Mitglieder sind auf jeden Fall zu unterlassen !
Allianzausschlüsse sind von der Verwaltung mit Begründung kurz im Forum zu doumentieren..
1) Angriffe und Spionage auf Allianzen sind Grundsätzlich untersagt. Ein Verstoß wird mit sofortigem Ausschluss aus der Allianz geahndet. Die Mitglieder haben jedoch das Recht Ausnahmen von diesem Verbot zu beantragen. Hierzu wird von dem beantragenden Mitglied ein Tread im Forumsbereich "Kriegsplanung und Eroberungen" eröffnet, in dem alle nötigen Informationen über die betreffende Allianz aufzuführen sind. Die Freigabe oder Ablehnung erfolgt von Seiten eines Verwalters, jedoch frühestens 24 Stunden nach Antragstellung. In dieser Zeit können andere Mitglieder Eingaben machen, die in den Entscheidungsprozess einzubinden sind. Bei unklarer Lage ist für den Fall eine Abstimmung anzusetzen.
2) Angriffe auf Einzelspieler sind Grundsätzlich freigestellt. Hierbei stehen die Mitglieder in Eigenverantwortung über ihre eigene Lage und Möglichkeiten. Der Angreifende ist verpflichtet vor dem Start jedes Angriffes den Status des Angegriffenen zu prüfen ( z.B. zwischenzeitlicher Allianzeintritt).
3) Kriegserklärungen oder deren Annahme müssen von Seiten der Verwaltung den Mitgliedern zur Abstimmung vorgestellt werden.
4) Bei kriegerischen Aktionen steht dem Aussenminister ein ausserordentliches Vetorecht zu.
Dies beinhalten die Aufhebung von Angriffserlaubnissen auf andere Allianzen sowie Einzelspielern. Einer diesbezüglichen Weisung des Aussenministers ist auf jeden Fall zunächst Folge zu leisten.
5) Im Falle einer Nichterreichbarkeit des Aussenministers oder
Allianzgründers können Wingverwaltungen im Notfall das ausserordentliche
Vetorecht des Aussenministers für sich beanspruchen. Den dabei ergehenden
Weisungen der Wingverwaltungen ist (auch in der Hauptallianz)
unbedingte Folge zu leisten, bis der Sachverhalt durch den
Aussenminister geklärt werden kann.
b) Forum
1) Jedes Mitglied ist angehalten sich im externen Forum anzumelden und min. 1 mal die Woche reinzuschauen. Wer das, z.B. auf Grund von Krankheit oder Urlaub, nicht kann, sollte sich dort für den entsprechenden Zeitraum entschuldigen.
Falls dies nicht erfolgt, gibt es nach einer Woche eine Verwarnung. Nach 2 Wochen unentschuldigter Inaktivität wird derjenige aus der Allianz geworfen!
2) Beleidigungen anderer Mitglieder sind zu unterlassen. Gegebenenfalls wird der entsprechende Beitrag gelöscht und das postende Mitglied verwarnt. Mehrfache, grobe Verstöße gegen den guten Ton können zum Ausschluss aus der Allianz führen.
3) Im Falle eines Angriffes auf ein Mitglied oder bei Abstimmungen über Kriege werden die Mitglieder per Rundschreiben informiert. Davon abgesehen besteht für die Verwaltung keinerlei Verpflichtung die einzelnen Mitglieder über die Vorgänge im Forum zu informieren. Mitgliedern steht es indem frei bei für sie wichtigen Angelegenheiten dies zu übernehmen.
c ) Bündnisse/NAP/Neuaufnahmen
1) Bündnisse und NAP unterliegen der Zuständigkeit des Aussenministers in Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Das Eingehen / Auflösen ist im Forum zur Diskussion den Mitgliedern vorzulegen, und zwar mindestens 48 Stunden vor der Annahme/Auflösung.
Die Mitglieder sind hierbei aufgefordert ihre Zustimmung / Ablehnungsgründe
anzugeben. Bei unklarer Lage ist der Weg über eine Abstimmung einzuschlagen.
2) Die Aufnahme neuer Mitglieder obliegt der (Wing-) Verwaltung / dem Aussenminister.
Soweit Mitglieder einzelne Spieler zu benennen wissen, die sie keinesfalls in der Allianz sehen möchten sind deren Nicknamen sowie eine kurze Begründung dem Aussenminister bekannt zu geben.
d) Mitgliederrechte
1) Jedes Mitglied hat das Recht gegen Einzelentscheidungen ein Veto einzulegen. Hierzu ist von dem Mitglied sein Anliegen im Forum vorzubringen. Die Verwaltung ist angehalten den Sachverhalt zu prüfen, und gegebenenfalls der Allianz zur Abstimmung vorzulegen.
2) Jedes Mitglied hat das Recht Auskünfte über Entscheidungen der Verwaltung einzufordern, soweit diese nicht im Forum nachvollzogen werden können. Dieses Recht kann innerhalb des Forums, sowie auch per IGM eingefordert werden.
3) Jedes Mitglied hat das Recht sein Spiel nach eigenem Gusto zu gestalten, soweit es nicht einer Allianzregel widerspricht. Dies gilt für Aufbau, Truppen/Flottenbelange ebenso wie bei Kolonisationen. Soweit es zu Streitigkeiten kommt, sind die Mitglieder angehalten die wie Erwachsene unter sich zu klären. Eine Einmischung von Seiten der Verwaltung ist nicht vorgesehen.
4) Jedes Mitglied hat das Recht für ihn wichtig erscheinende Aufgabenbereiche entsprechende Posten, und / oder deren künftige Inhaber vorzuschlagen. Indem sollte der Vorschlag konkrete Angaben über die geplante Tätigkeit beinhalten.
5) Jedes Mitglied hat das Recht gegen einen oder mehrere Inhaber von gehobenen Posten sein Misstrauen zu äussern und /oder dessen Absetzung anzuraten. Hierzu kann eine Abstimmung verlangt werden. Die Mitglieder sind aufgefordert hierbei so Objektiv wie möglich die Begründung des Antrags abzuwägen. Der betroffene Amtsinhaber sollte sich den Anwürfen stellen, gegebenenfalls seinen Rücktritt in Erwägung ziehen, wenn so Schaden für die Allianz abgewendet werden kann.
e) Verwarnungen / Auschluss von Mitgliedern
1) Grundsätzlich besteht keinerlei Verpflichtung sich über seine (Frei-) Zeit vor den Mitgliedern eines Onlinespieles zu Rechtfertigen. Trotzdem sind die Mitglieder angehalten bei vorhersehbarer Inaktivität von mehr als einer Woche die Verwaltung in Kenntnis zu setzen. Bei unangekündigter Inaktivität eines Spielers von mehr als 2 Wochen steht es der Verwaltung frei diesen ohne weitere Erklärung aus der Allianz auszuschliessen. Soweit später von dem betroffenen Mitglied die Inaktivität begründet werden kann steht indem einer Wiederaufnahme nichts im Weg.
2) Beleidigungen gegen Allianzmitglieder werden nicht geduldet. Indem hat jeder Mal einen schlechten Tag. Daher werden Beleidigungen zunächst abgemahnt, soweit diese im Forum stehen entsprechend gelöscht. Beleidigungen per IGM sind der Verwaltung zuzuführen.
Bei wiederholten, groben Beleidigungen ist der Ausschluss aus der Allianz möglich. Beleidigungen gegen allianzfremde Spieler oder im CI-Forum können je nach Art ähnlich geahndet werden, soweit diese der Verwaltung zur Kenntnis gelangen. (Kriegs-) Provozierende Äusserungen gegen andere Allianzen oder deren Mitglieder sind auf jeden Fall zu unterlassen !
Allianzausschlüsse sind von der Verwaltung mit Begründung kurz im Forum zu doumentieren..
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